( § 28 EStG, § 38 StEG idF vor BGBl 1988/406 ) Nach § 38 Abs 2 Stadterneuerungsgesetz (StEG) idF vor BGBl 1988/406, wonach bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Ausgaben zur Assanierung von bestimmten Gebäuden auf Antrag gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt abgesetzt werden konnten, ist die Anschaffung eines Gebäudes nicht als Assanierungsmaßnahme anzusehen. Unter dem Begriff der „Anschaffung“ ist der entgeltliche Erwerb eines bereits existenten Wirtschaftsgutes (hier: eines bereits vorhandenen Gebäudes) zu verstehen. Demgegenüber bedeutet „Herstellen“ das Hervorbringen eines bisher nicht existenten Wirtschaftsgutes.