(§ 28 Abs 2 EStG) Instandsetzungsaufwendungen für ein Mietobjekt sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Eine Erhöhung des Nutzungswertes liegt vor, wenn