( § 28 EStG ) § 28 EStG stellt auf die insbesondere in § 20 MRG normierte „Verrechnungspflicht“ von Einnahmen, von der im vorliegenden Fall die Mietgegenstände nach § 1 Abs 4 Z 2 und Z 3 MRG ausgenommen sind, nicht aber auf die allenfalls beabsichtigte Verwendung dieser Einnahmen ab. VwGH 31.01.2001, 95/13/0065. (Beschwerde abgewiesen)