( § 27 Z 1 und Z 4 AngG ) Das Urteil des OLG Wien 27. 4. 2001, 9 Ra 325/00f, mit dem das Urteil des ASG Wien 3. 3. 2000, 9 Cga 233/96s, ARD 5208/17/2001, betreffend gerechtfertigte Entlassung eines Arbeitnehmers, der während eines Krankenstandes ohne Konsultation des behandelnden Arztes mit dem Dienstfahrzeug eine mehrtätige Reise antrat, bestätigt wurde, wurde im Umfang der Entscheidung des auf Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung gerichteten Begehrens aufgehoben und die Sache an die 2. Instanz zurückverwiesen, da diese die zur Berechtigung der Entlassung getroffenen Feststellungen des Erstgerichts (in Verkennung der Rechtslage) ausdrücklich als ungeprüft nicht übernommen hat. OGH 19.09.2001, 9 ObA 204/01t.