vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 238 BAO

ARD 5291/32/2002 Heft 5291 v. 5.3.2002

( § 238 BAO ) Die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides ist verjährungsrechtlich ausschließlich daran zu messen, ob Einhebungsmaßnahmen innerhalb der in § 238 Abs 1 BAO geregelten, allenfalls durch - gegen wen immer gerichtete - Amtshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO unterbrochenen Einhebungsfrist gesetzt worden sind (vgl. VwGH 18. 10. 1995, 91/13/0037, ARD 4705/36/95). Der Tatsache, dass gegen den Haftenden selbst keine Maßnahmen gesetzt worden sind, sondern nur gegen die GmbH, für deren Abgabenverbindlichkeiten er zur Haftung herangezogen worden ist, kommt für die Verjährung der Abgabenforderung keine Bedeutung zu. VwGH 31.01.2001, 95/13/0259. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte