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Lohn- und Gehaltsnebenkosten 2002

ARD 5291/12/2002 Heft 5291 v. 5.3.2002

Als Nebenkosten wird - auch im internationalen Begriffssystem - jener Teil der Personalkosten (Arbeitskosten) bezeichnet, der über das Bruttoentgelt für die Anwesenheitszeit (Direktlohn, Leistungslohn) hinaus vom Arbeitgeber zu tragen ist. Sie werden in Prozent des Entgelts für die Anwesenheitszeit (Leistungszeit) ausgedrückt. In Anbetracht teilweise unterschiedlicher Gegebenheiten werden die Nebenkosten getrennt für die Arbeitnehmergruppen Arbeiter (Lohnempfänger), Angestellte (Gehaltsempfänger) und Lehrlinge berechnet.

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