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§ 7, § 10 UmgrStG

ARD 5287/21/2002 Heft 5287 v. 19.2.2002

( § 7, § 10 UmgrStG ) Zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 7 UmgrStG bei errichtenden Umwandlungen und verschmelzenden Umwandlungen auf andere als unter § 7 Abs 3 KStG 1988 fallende Körperschaften gehört, dass ein Betrieb im abgabenrechtlichen Sinn übertragen wird. Führt eine übertragende Kapitalgesellschaft seit Gründung einen Betrieb auf Pachtbasis, liegt unzweifelhaft ein Anwendungsfall für Art II UmgrStG vor. Es kann daher keine andere Beurteilung Platz greifen, wenn die operativ tätige Kapitalgesellschaft vor der Umwandlung ihr Anlagevermögen veräußert und rückgemietet hat, ohne die Betriebsführung selbst zu verändern.

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