( § 3 Abs 2 EStG ) Der in § 3 Abs 2 EStG vorgesehenen Hochrechnung sind nur die steuerpflichtigen Einkünfte außerhalb der Zeiträume des Bezuges von Arbeitslosengeld zu unterziehen und nicht die vom Arbeitslosen während des aufrechten Bezuges von Arbeitslosengeld erzielten, da die Wortfolge in § 3 Abs 2 EStG „für das restliche Kalenderjahr“ zuflussbezogen und nicht anspruchskausalbezogen zu verstehen ist. VwGH 22.03.2000, 99/13/0266. (Beschwerde abgewiesen)