Die Stiftungssteuerrichtlinien 2001 (StiftR 2001), die ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden sind, stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, von Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz bzw. nach den entsprechenden Landesgesetzen, für Stiftungen nach dem Codex Iuris Canonici, für die Stiftung „Österreichischer Rundfunk“ sowie für ausländische Stiftungen dar (zum Einführungserlass siehe bereits ARD 5263/20/2001). Erlass des BMF 20.12.2001, 06 5004/12-IV/6/01; AÖF 2002/37, 16. Stück, ausgegeben am 1. 2. 2002.