( § 4 Abs 3 VBG ) Die Befristung eines Dienstverhältnisses eines Arztes mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung eines neues Krankenhauses und der Übernahme der vom Arbeitnehmer betreuten Abteilung ist wirksam, da der durch die Vereinbarung bestimmte Endzeitpunkt objektiv feststellbar ist (vgl. OGH 25. 2. 1998, 9 ObA 422/97t, ARD 4980/11/98) und die Fertigstellung eines derart großen Projekts, wie es ein Krankenhausbau ist, der willkürlichen Beeinflussung durch den Arbeitgeber entzogen ist. OGH 27.06.2001, 9 ObA 123/01f.