( § 1158 ABGB, § 19, § 20 AngG ) Wird die schriftliche Erklärung der Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses aufgrund einer falschen Zustelladresse, die vom Arbeitnehmer jedoch richtig bekannt gegeben wurde, verspätet zugestellt, hat der Arbeitgeber die nachteiligen Folgen zu tragen.
OGH 05.09.2001, 9 ObA 197/01p