( § 914 ABGB ) Das Urteil des OLG Wien 4. 9. 2000, 7 Ra 173/00p, ARD 5229/18/2001, betreffend Auslegung einer Pensionszusage (hier: „10 effektive Dienstjahre“ für die Anwartschaft auf eine Betriebspension) im Zuge einer im Arbeitgeberinteresse gelegenen Versetzung innerhalb des Konzerns, die nur dahin verstanden werden kann, dass der Arbeitnehmer die 10 Jahre Wartezeit bereits bei Eintritt in die andere Konzerngesellschaft erfüllt hat und diese nicht erst mit dem Eintritt zu laufen beginnt, wurde bestätigt. OGH 27.06.2001, 9 ObA 7/01x .