( § 4 Abs 12 EStG ) Die ordentliche Kapitalherabsetzung stellt keine Teilliquidation dar und führt daher im Betriebsvermögen des Gesellschafters nicht zu einer prozentuellen Abstockung des Buchwertes der Beteiligung (vgl. VwGH 23. 4. 2001, 98/14/0073, 0074, ARD 5243/26/2001). VwGH 07.06.2001, 98/15/0065. (Bescheid aufgehoben)