( § 4 Abs 4, § 16 Abs 1 EStG ) Eine Schätzung der Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld mangels exakten Kostennachweises durch den Abgabepflichtigen ist nicht rechtwidrig (vgl. VwGH 8. 10. 1998, 97/15/0073, ARD 4987/19/98, und VwGH 28. 3. 2000, 97/14/0103, ARD 5132/12/2000). Es mag zwar zutreffen, dass es sich beim amtlichen Kilometergeld um eine grobe Schätzung handelt, dem Abgabepflichtigen ist es aber - wenn er eine solche Schätzung nicht in Kauf nehmen will - unbenommen, die tatsächlichen Kosten exakt nachzuweisen. VwGH 30.10.2001, 97/14/0140. (Beschwerde abgewiesen)