Verordnung des HVSVT über die Kundmachung amtlicher Verlautbarungen der österreichischen Sozialversicherung im Internet (Sozialversicherungs-Internetkundmachungsverordnung - SV-InternetKV). Die von den SV-Trägern und dem HVSVT nach den Sozialversicherungsgesetzen im Internet zu verlautbarenden Rechtsvorschriften und andere Veröffentlichungen sind unter der Internetadresse www.avsv.at zur Abfrage bereitzuhalten. Diese Adresse ist im Kopf jeder amtlichen Verlautbarung außerhalb des rechtsverbindlichen Textes zu nennen. Die Verordnung tritt mit 1. 1. 2002 in Kraft. Amtl. VerlautbarungNr 198/2001. (SoSi 2001/989, Heft 12)