Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag) gebührt ab 1. 1. 2002 täglich
mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2002: € 630,92) mit Beschränkung auf 80% des früheren Nettoeinkommens für Personen mit Sorgfaltspflichten und 60% für Personen ohne Anspruch auf Familienzuschlag, und