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Werte im Bereich der Arbeitslosenversicherung für 2002

ARD 5275/24/2002 Heft 5275 v. 8.1.2002

Höhe des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld (inklusive Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag) gebührt ab 1. 1. 2002 täglich

mindestens in der Höhe eines Dreißigstels des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende (2002: € 630,92) mit Beschränkung auf 80% des früheren Nettoeinkommens für Personen mit Sorgfaltspflichten und 60% für Personen ohne Anspruch auf Familienzuschlag, und

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