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§ 82 lit f 1. Fall GewO

ARD 5275/18/2002 Heft 5275 v. 8.1.2002

(§ 82 lit f 1. Fall GewO) Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt erfüllt den Entlassungstatbestand iSd § 82 lit f erster Fall GewO. Eine vorangehende Ermahnung ist dabei nicht erforderlich. ASG Wien 15.09.1998, 1 Cga 67/97x. (Arb 11.937)

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