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§ 82 lit f 1. Fall GewO

ARD 5275/17/2002 Heft 5275 v. 8.1.2002

(§ 82 lit f 1. Fall GewO) Der eigenmächtige Antritt oder die eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs stellt ein unbefugtes Verlassen der Arbeit dar und rechtfertigt eine Entlassung nach § 82 lit f GewO. ASG Wien 22.01.1999, 25 Cga 77/98w. (Arb 11.939)

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