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§ 4 Abs 3 Ktn. KAO, Art 6 StGG

ARD 5274/67/2002 Heft 5274 v. 4.1.2002

( § 4 Abs 3 Ktn. KAO, Art 6 StGG ) Wird die Bewilligung zur Errichtung einer privaten, nicht gemeinnützigen Krankenanstalt von einem Bedarf schlechthin abhängig gemacht, liegt darin ein verfassungswidriger Konkurrenzschutz für bereits bestehende, erwerbswirtschaftlich geführte private Krankenanstalten gegenüber entsprechenden, neu zu errichtenden Krankenanstalten. Der durch die Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs 3 Kärntner Krankenanstaltenordnung (Ktn. KAO) und des Kärntner Krankenanstaltenplanes bewirkte Eingriff in die Erwerbsfreiheit von Bewilligungswerbern ist daher unzulässig, weil auch private, nicht gemeinnützige, ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel geführte Krankenanstalten in eine bedarfsorientierte Krankenanstaltenplanung miteinbezogen werden. VfGH 04.03.2000, G 155/99 V-83/99.

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