(§ 36 AngG, § 1, § 11 Abs 1 UWG) Hat ein Arbeitnehmer bereits während des aufrechten Bestandes seines Dienstverhältnisses die Absicht, die ihm durch seine Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für seine Arbeit als zukünftiger Konkurrent seines Arbeitgeber zu verwenden, ist die Verwertung nach Ende des Dienstverhältnisses sittenwidrig iSd § 1 UWG.
OGH 05.07.2001, 8 Ob A 122/01a