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Festsetzung des Entgelts

ARD 5271/2/2001 Heft 5271 v. 18.12.2001

Festsetzung des Entgelts (€ 0,1754 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und € 0,3187 je Quadratmeter zu reinigender Gehsteigfläche), des Materialkostenersatzes (20% des Entgelts) und des Sperrgeldes (€ 3,27 vor und € 3,63 nach Mitternacht) für Hausbesorger in der Steiermark ab 1. 1. 2002. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl f. d. Steiermark 2001/86, 31. Stück, ausgegeben am 10. 12. 2001.

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