Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz - SanG) erlassen und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) geändert werden sollen
Regierungsvorlage 9. 11. 2001, 872 d. BlgNR XXI. GP, in der vom Nationalrat am 13. 12. 2001 beschlossenen Fassung