Änderung der Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Sachbereiche der Urlaubs- und der Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Der Zuschlag zum Lohn beträgt für die Zuschlagszeiträume 2002/01 bis 2002/12 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,15fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Verordnung des BMWA; BGBl II 2001/426, ausgegeben am 7. 12. 2001.