Änderung der Verordnung des BMF über die Festsetzung des Prozentsatzes zum Ausgleich von Unterschieden in der Kaufkraft hinsichtlich der in den Zollausschlussgebieten erzielten Einkünfte. An die Stelle der Wortfolge „für die Zeit ab 1. Jänner 1994“ tritt die Wortfolge „für die Zeit von 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 2001“. Artikel IV Euro-Steuerumstellungsverordnung; BGBl II 2001/416, ausgegeben am 30. 11. 2001.