(§ 47 Abs 2, § 25 Abs 1, § 29 Z 4 EStG idF vor BGBl I 2000/142) Bezüge des Präsidenten der Arbeiterkammer sind auch dann keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern Funktionsgebühren, wenn dieser mit der Vollversammlung der Kammer einen freien Dienstvertrag abgeschlossen hat.
VwGH 25.01.2001, 95/15/0074