(§ 21 HbG) Ist der Hausbesorger aus der Hausbesorgerdienstwohnung ausgezogen, hat er seinen Dienstposten verlassen und somit das Hausbesorgerdienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet. ASG Wien 05.04.2001, 4 Cga 33/00a, rk.
(§ 21 HbG) Ist der Hausbesorger aus der Hausbesorgerdienstwohnung ausgezogen, hat er seinen Dienstposten verlassen und somit das Hausbesorgerdienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet. ASG Wien 05.04.2001, 4 Cga 33/00a, rk.