Festsetzung des Entgelts, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes der Hausbesorger ab 1. 1. 2002 (Hausbesorger-Entgeltverordnung 2002). Das monatliche Entgelt wird mit € 0,1817 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3292 je Quadratmeter Gehsteigfläche und das Sperrgeld mit € 3,50 vor Mitternacht und € 4,- nach Mitternacht festgesetzt. Verordnung des Landeshauptmannes v. 28. 11. 2001; LGBl f. d. Burgenland 2001/51, 33. Stück, ausgegeben am 5. 12. 2001.