(§ 12 Abs 1 AbgEO, § 35 EO) Wurde ein Abgabenexekutionsverfahren nicht nur eingestellt, sondern zufolge Befriedigung des Finanzamtes auch beendet, ist das Rechtsschutzbedürfnis des Steuerschuldners an der Bekämpfung des Anspruchs weggefallen, weil mit einer neuerlichen Exekutionsführung nicht mehr zu rechnen ist. VwGH 17.12.1998, 97/16/0504. (Antrag abgewiesen)