(§ 9 Abs 1 BAO) Der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob den Geschäftsführer die Pflicht getroffen hat, dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wäre. VwGH 27.04.2000, 98/15/0003. (Bescheid aufgehoben)