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Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch Werbebeschränkungen für Rechtsanwälte

ARD 5260/23/2001 Heft 5260 v. 9.11.2001

(§ 45, § 49 RL-BA) Die Beschränkung der Vermittlung von zulässigen Angaben durch Rechtsanwälte in Inseraten und Rundschreiben auf bestimmte, taxativ aufgezählte Anlässe widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung und war daher gesetzwidrig.

VfGH 20.06.2001, V 30/01 u.a.

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