(§ 227 Abs 2 Slbg. LAbgO) Die Ein-Jahres-Frist für einen Devolutionsantrag einer Partei für aufgrund von Abgabenerklärungen zu erlassende Bescheide gilt nicht für Selbstbemessungsabgaben (hier: der Getränkesteuer) schlechthin, sondern nur dann, wenn Bescheide aufgrund einer Abgabenerklärung zu erlassen sind. VwGH 30.03.2000, 2000/16/0090. (Beschwerde abgewiesen)