(§ 256 ASVG) Bei der Frage, ob eine nach § 256 ASVG für eine bestimmte Frist zuerkannte Invaliditätspension weiter zu gewähren ist, wird kein Vergleich mit den Verhältnissen zur Zeit der Zuerkennung dieser zeitlich begrenzten Pension angestellt. OGH 16.01.2001, 10 Ob S 346/00f .