(§ 17 Slbg. BehindertenG) Ist der Lebensunterhalt eines behinderten Unterhaltsberechtigten durch dessen Unterbringung in einem Pflegeheim nicht „vollends gesichert“ - deckt somit die Unterbringung nicht alle Lebenshaltungskosten inklusive Verpflegung, Kleidung und weitere Anliegen ab -, ist dies bei der Frage der Abschöpfung der Familienbeihilfe beim unterhaltspflichtigen Angehörigen im Rahmen des zu leistenden Kostenbeitrages zu berücksichtigen. VwGH 15.11.2000, 97/08/0120. (Bescheid aufgehoben)