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Austauschvolontäre aus dem EU-Raum

ARD 5252/19/2001 Heft 5252 v. 5.10.2001

OÖ GKK, DG-InfoNr 154/2001, September 2001

Teilnehmer am EU-Programm zur „Förderung der (grenzüberschreitenden) Mobilität junger Menschen" sind seit 1. 8. 2001 gemäß § 8 Abs 4 ASVG idF der 58. ASVG-Novelle, BGBl I 2001/99, ARD 5237/8/2001, von der Unfallversicherung als Volontäre ausgenommen. Im Zuge des EU-Programms „Förderung der Mobilität junger Menschen“ laufen derzeit die Aktionen „Jugend für Europa" und „Europäischer Freiwilligendienst".

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