Durch das Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz (SV-WUBG), BGBl I 2001/67, ARD 5188/1/2001 und ARD 5229/4/2001, treten an die Stelle der im ASVG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“: