BMF 14.03.2001, 14 0673/2-IV/14/01
(§ 1, § 3, § 4 WerbeAbgG 2000) Zur Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise hinsichtlich der Werbeabgabe ist von gemeinnützigen Sportvereinen und politschen Parteien Folgendes zu beachten:
gemeinnützige Sportvereine