(Assoziationsabkommen EWG-Türkei) Art 41 Abs 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, der unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten hat, ist als solcher nicht geeignet, einem türkischen Staatsangehörigen ein Niederlassungsrecht und damit verbunden ein Recht auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, in dem er sich unter Verstoß gegen das nationale Einwanderungsrecht aufhält und als Selbständiger berufliche Tätigkeiten ausübt, zu verleihen.