vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuersatz von einheitlichen Leistungen

ARD 5246/42/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972, § 184 BAO) Das dem Kunden eines Bordellbetriebes verrechnete Entgelt für Prostituierte, Zimmer und Getränke ist als einheitliche Leistung dem Normalsteuersatz zu unterziehen.

VwGH 20.12.2000, 98/13/0047, 0048

Getränke als Nebenleistung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte