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Umsatzsteuersatz bei Fitnesscenter mit Sauna

ARD 5246/41/2001 Heft 5246 v. 14.9.2001

(§ 10 Abs 2 Z 11 UStG 1972) Die Umsätze eines Fitnesscenters mit einer Saunaabteilung sind einheitlich dem Normalsteuersatz zu unterziehen, ohne dass ein Entgeltanteil für die Benützung der Saunaabteilung dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs 2 Z 11 UStG 1972 unterliegt.

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