(§ 861, § 862 ABGB) Setzt eine Bühne einem Schauspieler für die Annahme eines Stückvertrages eine bestimmte Frist, ist zwar die Bindungswirkung des Anbotes zeitlich begrenzt, zum Zustandekommen des Vertrages ist aber jedenfalls die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Schauspieler innerhalb der bestimmten Frist erforderlich. OLG Wien 11.04.2000, 9 Ra 321/99p, Revision unzulässig.