(§ 2 Abs 1 Z 3 GSVG) Ein ausländischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist und ihren Sitz in Österreich hat, unterliegt der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. BMAGS 29.07.1999, 121.969/1-7/99. (ZAS Jud. 3/2001)