(§ 3a Abs 1, § 17a Abs 11 IESG) Vom In-Kraft-Treten der Begrenzung der Sicherung von fälligen Entgeltansprüchen auf die Frist von 6 Monaten vor Konkurseröffnung, wenn es der Arbeitnehmer unterlassen hat, diese gerichtlich geltend zu machen, konnte der Arbeitnehmer weder überrascht werden, noch bestehen gegen diese Begrenzung gemeinschaftsrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken.
OGH 23.10.2000, 8 Ob S 89/00x