(§ 1 Abs 3 IESG, § 879, § 1409 ABGB) Das Dienstverhältnis eines Sohnes im Betrieb seiner Mutter ist nicht mehr vom Sicherungszweck des IESG erfasst, wenn er einen erheblichen Lohnrückstand (knapp über 6 Monate) aufkommen ließ, was nur erklärlich ist, wenn seine Lebenshaltungskosten zwischenzeitig von seiner Mutter mitgetragen wurden, und er erst knapp nach Abweisung des Konkursantrages seiner Mutter mangels kostendeckenden Vermögens vorzeitig ausgetreten ist, nachdem er bereits vorher alles in die Wege geleitet hatte, um wenige Tage nach seinem Austritt das von seiner Mutter gepachtete Unternehmen nunmehr selbst als Pachtunternehmen fortzuführen.