(§ 106 ArbVG, § 1497 ABGB) Wird eine Klage auf Anfechtung einer Entlassung eingebracht, tritt eine Unterbrechung der Verjährung (des Verfalls) der Ansprüche aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ein. Damit die Unterbrechungswirkung jedoch aufrecht bleibt, ist es erforderlich, dass das Verfahren gehörig fortgesetzt wird. OLG Wien 26.01.2000, 7 Ra 167/99a.