(Art 7 Abs 1 B-VG, § 344 ff. ASVG) Die Abweisung eines Feststellungsbegehrens durch die Landesberufungskommission betreffend das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Einzelvertrages über die Berücksichtigung von Sachverständigengutachten in allen anhängigen und künftigen Verfahren wegen Streitigkeiten über Arzthonorare (Schiedsgutachtervertrag) ist mangels eines rechtlichen Interesses nicht willkürlich. VfGH 16.12.1999, B 474/98.