Durch das Euro-Steuerumstellungsgesetz, BGBl I 2001/59, ARD 5196/1/2001 und ARD 5226/1/2001, treten an die Stelle der im EStG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“: