(§ 27 Z 1 und Z 2 AngG) Ein Arbeitnehmer kann weder wegen Nichtoffenlegung vorvertraglicher, für ihn nachteiliger Sachverhalte noch wegen Nichterreichung versprochener Umsatzsteigerungen entlassen werden.
ASG Wien 24.04.2001, 23 Cga 23/01x
(§ 27 Z 1 und Z 2 AngG) Ein Arbeitnehmer kann weder wegen Nichtoffenlegung vorvertraglicher, für ihn nachteiliger Sachverhalte noch wegen Nichterreichung versprochener Umsatzsteigerungen entlassen werden.
ASG Wien 24.04.2001, 23 Cga 23/01x