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Umwandlung von Schillingbeträgen in Euro-Beträge in arbeitsrechtlichen Gesetzen

ARD 5244/7/2001 Heft 5244 v. 7.9.2001

Aufgrund der mit 1. 1. 2002 wirksam werdenden Währungsumstellung auf Euro treten durch das 1. Euro-Umstellungsgesetz-Bund, BGBl I 2001/98, ARD 5237/1/2001, an die Stelle der in den einzelnen arbeitsrechtlich relevanten Gesetzen angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Euro-Beträge. An die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ tritt die Währungsbezeichnung „€“.

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