Aufgrund der mit 1. 1. 2002 wirksam werdenden Währungsumstellung auf Euro treten durch das 1. Euro-Umstellungsgesetz-Bund, BGBl I 2001/98, ARD 5237/1/2001, an die Stelle der in den einzelnen arbeitsrechtlich relevanten Gesetzen angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Euro-Beträge. An die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ tritt die Währungsbezeichnung „€“.