(KV-Banken) Für die Phase der stärksten Belastung im Zuge der Euro-Bargeldeinführung (17. 12. 2001 bis inklusive 20. 1. 2002) erhalten jene Bankangestellten, die direkt oder indirekt überwiegend mit dem Umtausch beschäftigt sind, eine zusätzliche Zahlung von € 17,- (S 234,-) pro Arbeitstag. Darüber hinaus gibt es für Arbeitsleistungen ab der 11. Stunde einen Zuschlag von € 8,- pro Stunde. Für Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhalten Bankmitarbeiter neben der Überstundenentlohnung einen Zuschlag von ebenfalls € 8,- pro Stunde. Arbeitseinsätze am 1. 1. 2002 bis zu 4 Stunden werden mit € 40,-, über 4 Stunden mit € 80,- zusätzlich zur Überstundenabgeltung entlohnt.